Gruppenunfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Arbeitsunfällen
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Arbeitsunfällen und bei Unfällen auf dem direkten Weg vom oder zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz.
Schon ein kleiner, privat veranlasster Umweg stellt hier den Versicherungsschutz in Frage.
Die betriebliche Gruppenunfallversicherung schützt Ihre Mitarbeiter ideal vor einem unfallbedingten Ausfall ab und bietet darüber hinaus eine freiwillige soziale Leistung. Neben der Attraktivitätssteigerung Ihres Unternehmens, kann sie Ihnen auch steuerliche Vorteile bringen.