Betriebliche Altersversorgung
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Beiträge der Versicherten nicht gespart, sondern gleich wieder für die laufenden Ausgaben verwendet.
Das ist der sogenannte "Generationenvertrag". Fachleute sprechen vom Umlageverfahren.
Nachteilig ist, dass die steigende Lebenserwartung und die sinkende Bevölkerungszahl Beitragszahler und Rentner belasten. Der Gesetzgeber hat darauf mit mehreren Rentenreformen reagiert.
Die betriebliche Altersversorgung ergänzt als zweite Säule des Alterssicherungssystems die gesetzliche Rente sie ist definiert in §1 des Betriebsrentengesetzes.
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Das heißt, dass der Beschäftigte einen Teil seines Gehalts für seine Altersversorgung spart. Diese sogenannte Entgeltumwandlung wird staatlich gefördert. Der Betrieb übernimmt die Abwicklung und ist im Auftrag seiner Arbeitnehmer Vertragspartner des Finanzdienstleisters. In einigen Branchen zahlen die Unternehmen ihren Beschäftigten einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung.
Aus Sicht eines Arbeitnehmers lohnt sich die betriebliche Altersversorgung primär aus Gründen der Einsparung von steuer- und sozialversicherungspflichtigen Entgeltanteilen. Eine Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase der Altersversorgung und ist somit mit einem geringeren Steuersatz belegt als in der Ansparphase.